Anwalt Für Verbraucherrecht aus Köln
CopeCart Coaching-Vertrag kündigen und Geld zurückfordern
Nutzen Sie Ihre Rechte und beenden Sie ungültige Coaching-Verträge, die über Copecart abgeschlossen wurden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Geld zurückzufordern.
Bekannt aus:
Bedeutende Erfolge, die wir im Fall CopeCart erzielt haben
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Verbrauchern geholfen, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und gerechte Entschädigungen zu erhalten. Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, und sind entschlossen, Ihnen den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu bieten.
Urteil vom 21.05.2024
CopeCart: Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 8.500,00€
Problem: Unser Mandant hatte einen Online-Coaching-Vertrag über CopeCart abgeschlossen und dafür ein Honorar in Höhe von 8.500,00 Euro gezahlt. Aufgrund mangelnder Leistung und Unzufriedenheit mit dem Coaching wollte unser Mandant den Vertrag beenden und das gezahlte Geld zurückfordern.
Das Landgericht Münster verurteilte die CopeCart GmbH mit einem Versäumnisurteil dazu, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in voller Höhe zuzüglich Zinsen zu erstatten. Die Kosten des Rechtsstreits wurden ebenfalls der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist rechtskräftig, und die Rückzahlung wurde bereits erfolgreich an unseren Mandanten ausgeführt.
"Ich hätte nicht gedacht, dass es so reibungslos läuft – das Geld ist zurück und der Vertrag gekündigt. Großen Dank an das Team!"
Urteil vom 15.05.2024
CopeCart: Rückerstattung des Coaching-Honorars i.H.v. 8.054,10€
Problem: Unser Mandant hatte ein Online-Coaching über CopeCart gebucht und dafür ein Honorar in Höhe von 8.054,10 Euro gezahlt. Nach unzureichenden Leistungen und einem enttäuschenden Coaching-Erlebnis entschied er sich, den Vertrag zu beenden und die Rückzahlung des Honorars zu fordern.
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) fällte am 15. Mai 2024 ein Versäumnisurteil, in dem die CopeCart GmbH zur Rückzahlung des vollständigen Coaching-Honorars zuzüglich Zinsen verurteilt wurde. Die Beklagte musste zudem die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, und die Rückzahlung wurde bereits erfolgreich an unseren Mandanten ausgeführt.
"Es war wirklich frustrierend, so viel Geld für ein Coaching zu zahlen, das seine Versprechen nicht gehalten hat. Dank Herrn Ghendler konnte ich das Kapitel endlich abschließen und mein Geld zurückbekommen. Ich bin froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin und professionelle Unterstützung hatte."
Ihre Rechte,
unsere Verpflichtung
Seit über 10 Jahren sind wir spezialisiert auf Verbraucherrecht und setzen uns engagiert für Ihre Rechte und Interessen ein – in Köln und den umliegenden Gebieten. Unsere Anwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse aus, was uns zu verlässlichen Partnern in allen Angelegenheiten des Verbraucherrechts macht.
Ob es um den Wiederruf unseriöser Online-Coaching Verträge, den Dieselskandal, Datenlecks oder andere Verbraucherrechtsthemen geht – wir bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Rechtsberatung sowie entschlossene Vertretung vor Gericht. Unser Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und faire, nachhaltige Lösungen zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen.
Raus aus dem Coaching-Vertrag? Ihr Ausweg dank § 12 FernUSG
Lassen Sie sich nicht in einem teuren Coaching-Vertrag festhalten – setzen Sie Ihre Rechte durch und fordern Sie Ihr Geld zurück!
Zahlreiche Coachingverträge bei CopeCart sind rechtlich anfechtbar
Verbrauchern stehen vielfältige Rechte zur Verfügung, um ungültige oder unseriöse Online-Coaching-Verträge, die über CopeCart abgeschlossen wurden, anzufechten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern:
Recht auf Rückforderung bei fehlender Zulassung
In Deutschland benötigen Anbieter von Fernunterricht und Coaching eine staatliche Zulassung gemäß § 12 FernUSG. Wenn CopeCart als Vertragspartner agiert und keine solche Zulassung vorliegt, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. In diesem Fall haben Sie das Recht, sofort die Rückzahlung aller geleisteten Beträge zu fordern – ohne den Vertrag kündigen oder widerrufen zu müssen.
Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen
Verbraucher haben das Recht, einen Coaching-Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern sie korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Bei CopeCart-Verträgen liegt oft keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor, wodurch das Widerrufsrecht verlängert werden kann. Selbst wenn CopeCart behauptet, der Vertrag sei als Unternehmervertrag abgeschlossen worden und daher kein Widerrufsrecht bestehe, können diese Verträge in vielen Fällen angefochten werden.
Kündigung gemäß § 627 BGB
Unabhängig von der Zulassung können Coaching-Verträge nach § 627 BGB jederzeit gekündigt werden, wenn sie auf einem besonderen Vertrauensverhältnis basieren, was bei vielen Coaching-Dienstleistungen der Fall ist. Besonders bei Schlechtleistung oder anderen Vertragsverstößen besteht die Möglichkeit, den Vertrag sofort zu beenden und geleistete Zahlungen zurückzufordern.
Anfechtung wegen Irrtum
Viele Kunden sind sich nicht bewusst, dass sie nicht direkt mit dem Coach, sondern mit CopeCart einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Unklarheit kann als Irrtum gewertet werden, was eine Anfechtung des Vertrags ermöglicht.
Anfechtung wegen Wucher oder anderer Rechtsgründe
Wenn die versprochenen Leistungen des Coachings den gezahlten Preis nicht rechtfertigen, kann der Vertrag aufgrund von Wucher angefochten werden. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig, und Sie haben das Recht, die Rückzahlung des Coaching-Honorars zu verlangen.
Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht ungenutzt!
Lassen Sie sich nicht länger hinhalten – setzen Sie Ihre Ansprüche jetzt durch! Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte zu sichern und schnell eine Lösung für Ihren CopeCart-Coaching-Vertrag zu finden. Wir helfen Ihnen dabei, das Geld zurückzuholen, das Ihnen zusteht!
Stimmen unserer Mandanten
Erfahren Sie, wie wir geholfen haben – echte Erfahrungsberichte von Mandanten, die wir im Verbraucherrecht unterstützt haben.
Die Kanzlei half mir sehr gut, bei dem Rechtsstreit. Ich wurde regelmäßig über Neuigkeiten und Änderungen informiert. Auf Anfragen über eMail wurde zeitnah regiert. Mit dem erwirkten Ergebnis bin ich sehr zufrieden und kann daher diese Kanzlei weiterempfehlen.
Sven Richter

Unkomplizierte Abwicklung und Betreuung mit super Ergebnis
Kraus & Ghendler ist eine professionelle Kanzlei mit entsprechenden professionellen Prozessen. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und würde über jeden Schritt informiert. Wenn man allerdings von den standardisierten Kommunikationsprozessen abweicht und selber eine Frage stellt, ist die Kommunikation verbesserungswürdig.
Würde aber auf jeden Fall dort wieder hingehen.
Stephan Hartmann

Hatte ein telefonisches Erstberatungsgespräch angefordert. Es wurde pünktlich angerufen und ich wurde verständlich aufgeklärt. Die besagte E-Mail kam direkt, muss nur noch schauen wie ich es mit den Kosten mache, trotz Raten ist es viel für mich, ich möchte jedoch nicht all zu lange warten. Ich wurde sehr gut beraten...mal sehen was draus wird.
Jane

Ich bin nicht nur begeistert, sonder auch dankbar, dass man so schnell geholfen wird. Innerhalb kürze Zeit habe ich einen Rückruf erhalten, sodass eine erste Beratung schnell und unkompliziert statt finden konnte.
Leonardo Lapeira

Ich bin absolut begeistert!
So nette und hilfsbereite Mitarbeiter wünscht man sich überall.
Die fragen die ich gestellt habe wurden so kompetent und geduldig beantwortet.Generell die komplette Vorbereitung war sehr angenehm man fühlte sich gut aufgehoben.Alle Fragen wurden schnell freundlich und kompetent beantwortet! Bin sehr zufrieden und bedanke mich nochmals herzlich bei dem kompletten Team!
Michael

Meine Erfahrung mit dieser Kanzlei ist ausgesprochen positiv. Die Erwartungen wurden am Ende übertroffen, auch mit Blick auf das finanzielle Ergebnis. Das Verfahren erstreckte sich auf über 2 Jahre, den Kontakt habe ich immer als kompetent und zuverlässig erlebt, auch wenn die Ansprechpartner schon mal wechselten.
Dietmar Erlebach

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Unsere Experten prüfen Ihre Angaben und bewerten Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Rechte zu wahren.
Wir setzen uns
für Ihre Rechte ein
Nach der Mandatserteilung übernehmen wir die rechtliche Vertretung und setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche effektiv und schnell durchgesetzt werden. Wir kämpfen für eine faire Lösung und stehen Ihnen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Coaching-Verträge, die über CopeCart abgeschlossen wurden, oft anfechtbar?
CopeCart agiert als Zahlungsdienstleister für viele Online-Coaching-Anbieter, jedoch gibt es bei diesen Verträgen häufig rechtliche Probleme. Ein Grund, warum CopeCart-Verträge anfechtbar sind, ist das Fehlen einer staatlichen Zulassung gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG), die für das Anbieten von Fernunterricht und Online-Coachings erforderlich ist. Ohne diese Zulassung sind die Verträge oft von Anfang an unwirksam. Zudem kommt es häufig vor, dass Kunden unwissentlich mit CopeCart statt direkt mit dem Coach einen Vertrag abschließen. Dies kann als Irrtum gewertet werden und die Möglichkeit zur Anfechtung oder Kündigung bieten.
Was genau ist das Fernunterrichtsschutzgesetz und warum ist es in diesem Kontext so wichtig?
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt die Rechte und Pflichten von Anbietern und Teilnehmern im Bereich des Fernunterrichts in Deutschland. Es gilt immer dann, wenn der Unterricht zwischen Lehrenden und Lernenden überwiegend räumlich und zeitlich getrennt erfolgt, und es eine Kontrolle des Lernerfolgs durch den Anbieter gibt, wie es zum Beispiel bei vielen Online-Coachings der Fall ist.
Gemäß dem FernUSG benötigen Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung, die sicherstellen soll, dass die vermittelten Inhalte und Vertragsbedingungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Anbieter von Fernunterricht sind verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Kurse und die Vertragsbedingungen zu geben. Sollte ein Anbieter keine Zulassung nach dem FernUSG besitzen, ist der Vertrag nichtig, was es den Teilnehmern ermöglicht, aus dem Vertrag auszutreten und ihr Geld zurückzufordern.
Das FernUSG ist daher entscheidend, um die Rechte von Verbrauchern bei Online-Coaching-Verträgen zu schützen.
Können auch Unternehmer, die Online-Coachings für ihre Mitarbeiter gebucht haben, gegen CopeCart vorgehen?
Ja, auch Unternehmer, die Online-Coachings für ihre Mitarbeiter über CopeCart gebucht haben, können gegen CopeCart vorgehen. Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass Verträge über Online-Coachings eine Zulassung gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG) erfordern – unabhängig davon, ob der Vertrag von einem Verbraucher oder einem Unternehmer abgeschlossen wurde. Wenn CopeCart oder der Anbieter keine solche Zulassung besitzt, ist der Vertrag unwirksam. Dies bedeutet, dass Unternehmer ebenso wie Privatpersonen das Recht haben, den Vertrag anzufechten, zu kündigen und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
Auch im B2B-Bereich gilt: Verträge, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder intransparent gestaltet sind, können angefochten werden.
Was passiert, wenn ich mein Widerrufsrecht nicht rechtzeitig nutze?
Falls Sie die 14-tägige Frist für den Widerruf versäumt haben, können Sie den Vertrag möglicherweise weiterhin anfechten, wenn der Anbieter keine staatliche Zulassung besitzt oder der Vertrag unfaire Konditionen (Wucher) beinhaltet.
So finden Sie uns
Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Köln und ist leicht erreichbar für all Ihre rechtlichen Anliegen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich persönlich von uns beraten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.