Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt die Rechte und Pflichten von Anbietern und Teilnehmern im Bereich des Fernunterrichts in Deutschland. Es gilt immer dann, wenn der Unterricht zwischen Lehrenden und Lernenden überwiegend räumlich und zeitlich getrennt erfolgt, und es eine Kontrolle des Lernerfolgs durch den Anbieter gibt, wie es zum Beispiel bei vielen Online-Coachings der Fall ist.
Gemäß dem FernUSG benötigen Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung, die sicherstellen soll, dass die vermittelten Inhalte und Vertragsbedingungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Anbieter von Fernunterricht sind verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Kurse und die Vertragsbedingungen zu geben. Sollte ein Anbieter keine Zulassung nach dem FernUSG besitzen, ist der Vertrag nichtig, was es den Teilnehmern ermöglicht, aus dem Vertrag auszutreten und ihr Geld zurückzufordern.
Das FernUSG ist daher entscheidend, um die Rechte von Verbrauchern bei Online-Coaching-Verträgen zu schützen.