Anwalt Für Verbraucherrecht aus Köln
Alten Schufa‒Eintrag löschen lassen – wir holen Ihre Bonität zurück!
Ihr alter Schufa-Eintrag verhindert noch immer neue Kredite, Mietverträge oder Handyverträge? Unsere spezialisierten Anwälte für Schufa-Löschung setzen Ihr Recht durch und sorgen dafür, dass Ihr Eintrag schnell gelöscht wird.
👉 Vielen Betroffenen stehen zusätzlich auch noch mindestens 500 € Schadensersatz wegen Rufschädigung zu!
Dauert nur 2 Min & ist 100% kostenlos.
Bekannt aus:
Aufgepasst!
Wegweisendes Urteil: Erfolgreiche Löschung von erledigten Schufa-Einträgen erstritten!
Unsere Kanzlei hat ein bahnbrechendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln erwirkt: Erledigte Schufa-Einträge müssen unverzüglich gelöscht werden – ein echter Durchbruch für Verbraucherrechte in Deutschland! Dank dieses Erfolgs können wir jetzt auch Ihnen helfen, belastende Schufa-Einträge nach vollständiger Zahlung schnell löschen zu lassen.
Sie haben Ihre Schulden längst beglichen – und trotzdem bleibt der Schufa-Eintrag bestehen? Profitieren Sie jetzt von unserem wegweisenden Urteil und lassen Sie ihn löschen!
Ihre Rechte,
unsere Verpflichtung
Seit über 10 Jahren sind wir spezialisiert auf Verbraucherrecht und setzen uns engagiert für Ihre Rechte und Interessen ein – und das bundesweit! Unsere Anwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse aus, was uns zu zuverlässigen Partnern in allen Angelegenheiten des Verbraucherrechts macht.
Ob es um den Widerruf unseriöser Online-Coaching-Verträge, den Dieselskandal, Datenschutzverletzungen oder aktuell die Löschung erledigter Schufa-Einträge geht – wir bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Rechtsberatung sowie entschlossene Vertretung vor Gericht. Dank unseres aktuellen Erfolgs vor dem Oberlandesgericht Köln können wir Ihnen jetzt auch dabei helfen, Ihre belastenden Schufa-Einträge schnell löschen zu lassen.
Belastender Schufa-Eintrag trotz bezahlter Schulden? Ihr Weg zur Löschung dank OLG-Urteil!
Lassen Sie sich nicht weiter durch veraltete Schufa-Einträge blockieren – nutzen Sie Ihr Recht auf Löschung und verbessern Sie jetzt Ihre Bonität!
Erledigte Schufa-Einträge müssen gelöscht werden – Sie haben klare Rechte!
Verbraucher haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Löschung ihrer erledigten Schufa-Einträge. Dank unseres erfolgreichen Urteils vor dem Oberlandesgericht Köln können Sie Ihre Ansprüche jetzt schnell und wirksam durchsetzen:
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
Sie haben das Recht, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sobald der Zweck der Speicherung entfällt – wie etwa nach vollständiger Zahlung einer Forderung.
Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO
Sie können der weiteren Speicherung Ihrer erledigten Schuld widersprechen. Die Schufa darf Ihre Daten dann nur noch speichern, wenn sie ein überwiegendes berechtigtes Interesse nachweist – was nach aktueller Rechtsprechung kaum möglich ist.
Anspruch auf Schadenersatz bei unrechtmäßiger Speicherung
Wenn Ihr Schufa-Eintrag trotz Erledigung nicht gelöscht wird, können Sie nicht nur die Löschung verlangen, sondern haben auch Anspruch auf Schadenersatz. Bereits Beträge von 500 € wurden erfolgreich durchgesetzt – mit Aussicht auf noch höhere Summen bei nachgewiesenem Schaden.
Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht ungenutzt!
Warten Sie nicht länger – nutzen Sie jetzt Ihr Recht auf Löschung erledigter Schufa-Einträge! Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren Schufa-Eintrag zu entfernen und ggf. sogar Schadenersatz zu fordern. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserem wegweisenden Urteil!
Stimmen unserer Mandanten
Erfahren Sie, wie wir geholfen haben – echte Erfahrungsberichte von Mandanten, die wir im Verbraucherrecht unterstützt haben.
Die Kanzlei half mir sehr gut, bei dem Rechtsstreit. Ich wurde regelmäßig über Neuigkeiten und Änderungen informiert. Auf Anfragen über eMail wurde zeitnah regiert. Mit dem erwirkten Ergebnis bin ich sehr zufrieden und kann daher diese Kanzlei weiterempfehlen.
Sven Richter

Unkomplizierte Abwicklung und Betreuung mit super Ergebnis
Kraus & Ghendler ist eine professionelle Kanzlei mit entsprechenden professionellen Prozessen. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und würde über jeden Schritt informiert. Wenn man allerdings von den standardisierten Kommunikationsprozessen abweicht und selber eine Frage stellt, ist die Kommunikation verbesserungswürdig.
Würde aber auf jeden Fall dort wieder hingehen.
Stephan Hartmann

Hatte ein telefonisches Erstberatungsgespräch angefordert. Es wurde pünktlich angerufen und ich wurde verständlich aufgeklärt. Die besagte E-Mail kam direkt, muss nur noch schauen wie ich es mit den Kosten mache, trotz Raten ist es viel für mich, ich möchte jedoch nicht all zu lange warten. Ich wurde sehr gut beraten...mal sehen was draus wird.
Jane

Ich bin nicht nur begeistert, sonder auch dankbar, dass man so schnell geholfen wird. Innerhalb kürze Zeit habe ich einen Rückruf erhalten, sodass eine erste Beratung schnell und unkompliziert statt finden konnte.
Leonardo Lapeira

Ich bin absolut begeistert!
So nette und hilfsbereite Mitarbeiter wünscht man sich überall.
Die fragen die ich gestellt habe wurden so kompetent und geduldig beantwortet.Generell die komplette Vorbereitung war sehr angenehm man fühlte sich gut aufgehoben.Alle Fragen wurden schnell freundlich und kompetent beantwortet! Bin sehr zufrieden und bedanke mich nochmals herzlich bei dem kompletten Team!
Michael

Meine Erfahrung mit dieser Kanzlei ist ausgesprochen positiv. Die Erwartungen wurden am Ende übertroffen, auch mit Blick auf das finanzielle Ergebnis. Das Verfahren erstreckte sich auf über 2 Jahre, den Kontakt habe ich immer als kompetent und zuverlässig erlebt, auch wenn die Ansprechpartner schon mal wechselten.
Dietmar Erlebach

Schnell und unkompliziert:
Ihr Weg zur sicheren Schufa‒Löschung
Stellen Sie Ihre Anfrage schnell und einfach – wir kümmern uns um die Löschung Ihres erledigten Schufa-Eintrags und helfen Ihnen, Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.
Treten Sie mit
uns in Kontakt
Füllen Sie unser ganz bequem in 2 Minuten unser Online-Formular aus oder rufen Sie uns direkt an. Wir benötigen nur wenige Angaben zu Ihrem Schufa-Eintrag und dem aktuellen Status.
Lassen Sie Ihre
Ansprüche kostenlos prüfen
Unsere Experten prüfen unverbindlich, ob Ihr erledigter Schufa-Eintrag sofort gelöscht werden muss – gestützt auf unser aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln.
Wir setzen uns
für Ihre Rechte ein
Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch – notfalls auch vor Gericht. Profitieren Sie von unserem juristischen Erfolg und lassen Sie sich Ihre Schufa-Daten endlich bereinigen.
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf die sofortige Löschung meines Schufa-Eintrags?
Sobald Ihre Forderung vollständig bezahlt ist, kann unter Berufung auf unser aktuelles Urteil die sofortige Löschung verlangt werden.
Wie lange speichert die Schufa erledigte Forderungen normalerweise?
Ohne rechtliches Eingreifen speichert die Schufa erledigte Einträge oft noch bis zu 3 Jahre. Mit unserer Unterstützung kann Ihr Eintrag jedoch umgehend gelöscht werden.
Was benötige ich für die Löschung meines Schufa-Eintrags?
Idealerweise einen Nachweis über die vollständige Zahlung der Forderung. Unser Team unterstützt Sie bei allen weiteren Schritten.
Erhalte ich auch Schadenersatz, wenn die Schufa meine Daten zu lange gespeichert hat?
Ja, in bestimmten Fällen kann zusätzlich zur Löschung auch ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Wir prüfen das individuell für Sie.
Was kostet die Prüfung meiner Ansprüche?
→ Die Erstprüfung Ihrer Schufa-Löschungsmöglichkeit ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
So finden Sie uns
Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Köln und ist leicht erreichbar für all Ihre rechtlichen Anliegen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich persönlich von uns beraten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.