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+++ Expertenmeinung vom Rechtsanwalt +++

Schufa-Eintrag nach Begleichung noch da? Dieses Urteil macht jetzt den Weg frei!

Einmal falsch abgebogen – und plötzlich wird ein alter Schufa-Eintrag zum Dauerproblem: Keine neue Wohnung, kein Handyvertrag, keine Kreditzusage. Selbst wenn die Schulden längst bezahlt sind, speichert die Schufa die negativen Einträge oft jahrelang weiter. Doch damit ist jetzt Schluss. Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt endlich für klare Verhältnisse...
Dr. Veaceslav Ghendler
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht
🗓️ 23. April 2025 / 🕖 Lesezeit: 3 min.
Dr. Veaceslav Ghendler, Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ein erledigter Schufa-Eintrag muss nicht Ihre Zukunft blockieren – sichern Sie sich jetzt Ihr Recht auf Löschung und Entschädigung.
Warum erledigte Schufa-Einträge so lange ein verstecktes Problem waren
Wer seine Schulden bezahlt hat, geht oft davon aus, dass damit alles erledigt ist. Bei der SCHUFA ist das jedoch nicht automatisch der Fall.
Speicherung trotz Begleichung: Selbst wenn Sie Ihre Schulden längst beglichen haben, bleibt der negative Eintrag oft weitere drei Jahre bestehen – mit einem Erledigungsvermerk. Das Problem: Der Eintrag wirkt sich trotzdem weiterhin negativ auf Ihre Bonität aus – und kann Ihre Chancen bei Banken, Vermietern oder Dienstleistern erheblich schmälern.
Kein klarer gesetzlicher Schutz: Es gibt bis heute keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung für private Auskunfteien wie die Schufa, erledigte Einträge zeitnah zu löschen. Stattdessen berufen sie sich auf eigene Löschfristen und interne Richtlinien – oftmals zum Nachteil der Verbraucher.
Schlimme Folgen für Betroffene: Ein abgelehnter Wohnungsmietvertrag, ein verweigerter Autokredit oder eine gescheiterte Umschuldung – obwohl die Schuld längst Vergangenheit war. Für viele bedeutete das: Keine echte zweite Chance.
Das neue Urteil des OLG Köln – und was es für Verbraucher bedeutet
Am 10. April 2025 hat das Oberlandesgericht Köln ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Die Schufa darf erledigte Forderungen nicht länger willkürlich speichern.
Rechtsgrundlage ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Artikel 17 DSGVO:
Verbraucher haben das Recht auf „Vergessenwerden“ – also auf Löschung personenbezogener Daten, sobald deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
Artikel 21 DSGVO:
Verbraucher können der weiteren Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn kein überwiegendes Interesse des Unternehmens mehr besteht.
Das Gericht stellte klar: Ist eine Forderung erledigt, gibt es kein berechtigtes Interesse der Schufa mehr, diese Information weiterhin zu speichern. Und: Die Löschung muss unverzüglich erfolgen – nicht erst nach Monaten oder Jahren.
Besonders wichtig: Das Urteil folgt der Linie des Europäischen Gerichtshofs, der schon 2023 entschied, dass öffentliche Register wie das Insolvenzregister nur noch 6 Monate speichern dürfen. Private Auskunfteien dürfen also keinesfalls länger speichern als staatliche Stellen.
Ihre Rechte als Verbraucher – und wie Sie diese durchsetzen können
Mit dem OLG Köln-Urteil haben Verbraucher jetzt mächtige neue Werkzeuge an der Hand:
Anspruch auf Löschung: Nach Begleichung der Forderung haben Sie ein Recht darauf, dass der negative Schufa-Eintrag sofort gelöscht wird.
Widerspruchsrecht: Sie können der weiteren Speicherung aktiv widersprechen – und verlangen, dass die Schufa Ihre Daten löscht.
Schadensersatz fordern: Wurde Ihr Eintrag trotz Erledigung unrechtmäßig weiter gespeichert, steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu – mindestens 500 € pro Fall. Wenn Sie durch die Speicherung nachweisbare Nachteile erlitten haben (z. B. verpasste Wohnung, abgelehnter Kredit), kann die Entschädigung sogar noch höher ausfallen.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht vertrösten! Je früher Sie aktiv werden, desto schneller verbessern Sie Ihre Bonität – und sichern sich Ihren Anspruch auf Entschädigung.
+++ Ihre Lösung: Schnell Ihre Rechte sichern bei Schufa-Löschungen und Schadensersatz! +++
Hier sind die 3 wichtigsten Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten:
Ihre finanzielle Freiheit zurückholen
Mit der Löschung alter Schufa-Einträge steigen Ihre Chancen auf Kredite, Mietverträge und neue Mobilität – endlich ohne Altlasten.
Bis zu 500 € Schadensersatz sichern
Wenn Ihre Daten unrechtmäßig gespeichert wurden, haben Sie Anspruch auf bares Geld – eine echte Wiedergutmachung für die Blockaden der letzten Jahre.
Ohne Stress professionelle Hilfe nutzen
Ein erfahrener Anwalt für Datenschutzrecht übernimmt die komplette Kommunikation mit der Schufa – Sie sparen Zeit, Nerven und erhöhen Ihre Erfolgschancen erheblich.
Warum ein spezialisierter Anwalt jetzt entscheidend ist
Die Schufa kennt die Spielregeln – und nutzt sie oft zu ihrem Vorteil. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Er unterstützt Sie bei:
  • der rechtssicheren Geltendmachung Ihres Löschungsanspruchs,
  • dem Verfassen eines wirksamen Widerspruchs,
  • der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Oft genügt schon ein anwaltliches Schreiben, um eine schnelle Löschung zu erreichen. Und falls nicht: Ein erfahrener Anwalt kennt den Weg durch die Instanzen – notfalls auch vor Gericht. Tipp: Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an – ideal, um Ihre Chancen unverbindlich prüfen zu lassen.
"Das Urteil des OLG Köln schafft endlich Klarheit: Verbraucher haben einen Anspruch auf die sofortige Löschung erledigter Schufa-Einträge – und können zusätzlich Schadensersatz fordern."
Dr. Veaceslav Ghendler
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht
FAQ: Ihre wichtigsten Fragen zur Schufa-Löschung
Wie schnell muss die Löschung erfolgen?
Sobald die Forderung erledigt und die Zahlung bestätigt ist, muss die Schufa den Eintrag „unverzüglich“ löschen.
Was passiert, wenn die Schufa trotzdem nicht löscht?
Dann können Sie mit anwaltlicher Hilfe auf Löschung und Schadensersatz klagen – Ihre Erfolgsaussichten sind nach dem neuen Urteil sehr gut.
Kann ich den Löschungsprozess selbst anstoßen?
Grundsätzlich ja. Allerdings reagieren viele Unternehmen auf anwaltliche Schreiben schneller und verbindlicher.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Je schneller Sie Ihren Anspruch geltend machen, desto besser. Gerade beim Schadensersatz gelten Verjährungsfristen, die nicht verpasst werden sollten.
Fazit: Jetzt handeln und Ansprüche sichern!
Erledigte Schulden dürfen Ihnen nicht länger den Weg versperren. Das neue Urteil des OLG Köln schafft die Grundlage dafür, dass Verbraucher endlich wieder frei durchstarten können – ohne Schatten der Vergangenheit.
Fordern Sie jetzt Ihre Schufa-Löschung ein, verbessern Sie Ihre Bonität und holen Sie sich bis zu 500 € oder mehr Schadensersatz. Mit der richtigen Unterstützung ist der Weg klar – und Ihre finanzielle Freiheit in greifbarer Nähe.
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